Ein Strafverfahren durchläuft in der Regel mehrere Phasen:
Ermittlungsverfahren: Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln den Sachverhalt und sammeln Beweise. Sie werden eventuell zur Vernehmung vorgeladen.
Anklageerhebung: Wenn genügend Beweise vorliegen, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.
Hauptverfahren: Vor Gericht wird der Fall verhandelt. Es werden Beweise präsentiert und Zeugen befragt.
Urteil: Am Ende des Hauptverfahrens fällt das Gericht ein Urteil. Es kann zu einem Freispruch oder einer Verurteilung kommen.
Berufung und Revision: Wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einlegen.
Wir begleiten Sie durch jede Phase und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.